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Rauchmelder retten Leben!

Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. Die meisten Brandunfälle ereignen sich nachts in den eigenen vier Wänden.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern in Niedersachsen am 31.12.2015.

Vorgeschrieben ist laut Gesetz:
mindestens 1 Rauchmelder

  • in allen Schlaf- und Kinderzimmern
  • in jedem Flur, der als Fluchtweg oder als Verbindung zu Aufenthaltsräumen dient

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre vorhandenen Rauchmelder oder montieren Sie neue gemäß den Richtlinien in allen Schlafzimmern und Fluren.

Achten Sie beim Kauf der Geräte auf Qualität: Erlaubt sind deutschlandweit nur Rauchmelder, die der DIN-Norm EN 14604 entsprechen.

Am besten verwenden Sie Rauchmelder mit einer 10-Jahres-Batterie.